Wohnbauförderung

In Österreich gibt es zahlreiche Förderungen, die Ihnen den Kauf oder den Bau eines Eigenheimes erleichtern. Das Angebot unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Wir geben einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten in Österreich sowie in den einzelnen Ländern. Natürlich unterstützen Sie unsere Finanzierungsspezialisten auch beim Thema Förderungen und stehen Ihnen bei Fragen oder Anliegen gerne zur Verfügung.

Förderungen in Österreich

In ganz Österreich werden nachhaltige Energien und Heizanlagensanierungen gefördert:

Photovoltaik Förderung

Photovoltaik Anlagen in verschiedensten Formen werden österreichweit gefördert. Meist in Form einer Einmalzahlung.

Austausch alter Holz- oder Ölheizungen

Wer eine bestehende Holz- oder Ölheizung gegen eine Pellet- oder Hackgutzentralheizung austauscht, kann diese Förderung in Anspruch nehmen.

Solaranlagen

Mit dieser Förderung werden thermische Solaranlagen für die Aufbereitung von Warmwasser und die Beheizung gefördert.

Regionale Förderungen

Burgenland

Das Burgenland bietet großzügige Wohnbauförderungen für den Ankauf von Eigentumswohnungen, den Neubau sowie Sanierungen. Hervorzuheben ist die sehr attraktive Förderung für den Ankauf eines Althauses. Darüber hinaus werden spezielle Themen wie „Sicheres Wohnen“ (Alarmanlagen und Sicherheitstüren) sowie „Barrierefreies Wohnen“ gefördert.

Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus soll die Kosten für die reine Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer sowie Materialkosten decken. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.

Detaillierte Infos zur Wohnbauförderung im Burgenland finden Sie hier.

Kärnten

Zahlreiche Verbesserungen bei Wohnbauförderungen gibt es in Kärnten. Die Förderbeträge wurden insgesamt erhöht sowie die Zinsen für geförderte Kredite gesenkt. Hauptaugenmerk liegt in Kärnten auf dem Thema Klimaschutz.

Der Hausbau und der Kauf einer Eigentumswohnung werden mit Förderungskredit und Annuitätenzuschüssen gefördert. Wer stattdessen einen Einmalzuschuss möchte, für den gibt es den Häuslbauerbonus. Zur Basisförderung kommen zahlreiche attraktive Zusatzförderungen für klimafreundliche Bauweise hinzu. Das sind etwa Förderungen für ökologische Baustoffe, thermische Solaranlagen, Photovoltaik, Dachbegrünung und Passivhausbauweise. Auch für die Wahl des Standorts und des Grundstücks gibt es Zuschläge.

Wer Wohnbauförderungskredite oder Kredite des Wohn- und Siedlungsfonds des Landes Kärnten vorzeitig zurückzahlt, kann einen Nachlass von 25 % auf die ausstehende Kreditsumme in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, eine bestehende Wohnbauförderung für ein Objekt zu übernehmen.

Detaillierte Infos zur Wohnbauförderung in Kärnten finden Sie hier.

Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert die Errichtung von neuen Eigenheimen (wie auch Wohnheimen) sowie den Erwerb eines Reihenhauses. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Erstkauf handelt und das Objekt von einem befugten Bauträger stammt. Auch Wohnungen im Geschossbau werden gefördert.

  • Wohnbauförderung Wohnungsbau
    Diese Förderung ist ein Darlehen des Landes Niederösterreich, das auf eine Laufzeit von 27,5 Jahren mit einem garantierten Zinssatz von 1% angeboten wird. Zusätzlich kann für die Bereiche „Begleitetes Wohnen“, „Barrierefreies Wohnen“ und „Junges Wohnen“ eine Förderung beantragt werden.
  • Im Bereich Kaufen und Verkaufen bietet das Land Niederösterreich Förderungsübernahmen und eine Stundung bei der Darlehensrückzahlung an.
  • Eigene Wohnbau-Förderungen werden auch im Bereich Bauen und Sanieren angeboten:
    • Eigenheimsanierung
    • Sicheres Wohnen
    • Heizkesseltausch
    • Wohnungssanierung
    • Hochwasserschutz

Detaillierte Infos zur Wohnbauförderung in Niederösterreich finden Sie hier.

Oberösterreich

Das Land Oberösterreich gewährt für die Errichtung von Eigenheimen aber auch zweiten Wohnungen Zuschüsse zu einem Hypothekarkredit, es besteht auch die Möglichkeit eines einmaligen Zuschusses, der nicht zurückzahlbar ist. Das gilt ebenso für Reihenhäuser, wenn diese aus mindestens drei Objekten bzw. zwei Doppelhäusern bestehen. Reihenhäuser und Doppelhäuser in Mietkauf werden durch ein Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft gefördert. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren.

Daneben wird bei der Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen der Tausch von Fenstern und/oder Wohnungseingangstüren gefördert. Diese Förderung kann auch beim Kauf einer Wohnung beantragt werden. Auch Sicherheitsmaßnahmen wie der Einbau einer Alarmanlage oder Lärmschutzmaßnahmen, z. B. der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen werden gefördert.

Beim Kauf, der Übergabe, oder der Schenkung eines geförderten Eigenheims oder eines Reihenhauses kann eine bestehende Förderung übernommen werden. Daneben bietet das Land eine vorzeitige Rückzahlung des Landesdarlehens an, die vierteljährlich oder in Teiltilgungen erfolgen kann.
Detaillierte Infos zur Wohnbauförderung in Oberösterreich finden Sie hier.

Salzburg

Diese Förderungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Kaufförderung
    Die Kaufförderung ist nicht rückzahlbar und setzt sich aus einem Grundfördersatz sowie Zuschlägen zusammen. Mindestens zehn Prozent der gesamten Finanzierungssumme müssen aus Eigenmitteln und 20 % aus Fremdmitteln aufgebracht werden.
  • Errichtungsförderung
    Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und besteht aus einem Grundfördersatz entsprechend der Familienverhältnisse sowie Zuschlägen für verbesserte Gesamtenergieeffizienz, ökologische Baustoffwahl und barrierefreie Ausführung.
  • Kauf einer Mietkaufwohnung
    Gewährt wird ein einmaliger Zuschuss gewährt. Der Grundfördersatz je Quadratmeter geförderter Wohnnutzfläche beträgt 300 Euro.
  • Sanierungsförderung
    Gefördert wird mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss auf zahlreichen Maßnahmen. Der Grundfördersatz ist in Hinblick auf Energieeffizienz und ökologischer Baustoffwahl gestaffelt.

Daneben werden Objekte gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsarbeiten mindestens drei Wohnungen aufweisen, die als Mietwohnungen genutzt werden. Eine Mietzinsobergrenze ist einzuhalten.

Nähere Infos zur Wohnbauförderung in Salzburg finden Sie hier.

 

Steiermark

Auch in der Steiermark warten eine Reihe von attraktiven Förderungen. Das Land unterstützt beim Bau und Kauf eines Eigenheims sowie der Wohnraumsanierung und bietet viele Ökoförderungen an.

  • Eigenheimförderung
    Für die Neuerrichtung eines Eigenheimes kann ein Landesdarlehen beantragt werden.
  • Wohnbauscheck
    Mit dem Wohnbauscheck wird der Ersterwerb einer Eigentumswohnung gefördert. Das Direktdarlehen läuft knapp über 25 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich.
  • Hausstandsgründung von Jungfamilien
    Ist die Gründung eines eignen Haushalts nicht länger als ein Jahr zurück kann einZinsenzuschuss für ein Darlehen beantragt werden. Die Zuschüsse sind nach Kredithöhe und Laufzeit des Kredits gestaffelt.
  • Förderungen zur Wohnhaussanierung
    Wichtige Ziele der steirischen Sanierungsförderungen sind neben leistbarem Wohnen, der Klimaschutz sowie die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im Bau- und Baunebengewerbe. Gefördert werden die Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle und die Umstellung bestehender Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen zu alternativen Energieformen sowie Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit. Daneben gibt es Zuschüsse für denkmalgerechter Renovierung.
  • Ökoförderungen
    Die Aktion „Raus aus Öl“ wird im heurigen Jahr fortgesetzt. Seit Anfang des Jahres gibt es außerdem neue Richtlinien für Solarthermie, Fernwärme, Biomasse- und Wärmepumpenheizungen. Anträge dafür können bis 31. Dezember gestellt werden:

    • Förderung von Pellets- und Hackschnitzelkesseln
    • Förderung von Scheitholz- und Kombikesseln
    • Förderung von Wärmepumpen
    • Förderung von solarthermischen Anlagen
    • Förderung der Errichtung und des Ausbaues von Nah- und Fernwärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energie
    • Ich tu´s – Energieberatung

Detaillierte Infos zu den Förderungen finden Sie hier.

Tirol

Im Vorjahr wurden in Tirol die Wohnbauförderungsrichtlinien, die Höhe der angemessenen Gesamtbaukosten sowie die Sanierungsrichtlinien geändert.
Ersterwerb und Neubau von Eigenheimen und Zusatzförderungen
Bei dieser Förderung handelt es sich um einen Kredit. Die Rückzahlung erfolgt mit steigender Annuität. Ein Eintrag ins Grundbuch ist erforderlich.

  • Wohnbauscheck
    Alternativ zum Kredit kann ein Fixbetrag in Anspruch genommen werden. Der Wohnbauscheck ist nicht rückzahlbar.
  • Zusatzförderungen
    In Kombination mit den obenstehenden Förderungen können zusätzlich diese Förderungen gewährt werden:

    • energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen
    • Kinderzuschuss
    • strukturschwacher ländlicher Raum
    • sicheres Wohnen
    • behindertengerechte Maßnahmen
  • Sanierung
    Eine große Menge an Förderungen stellt das Land Tirol im Bereich Sanierungen zur Verfügung, viele davon für umweltschonende und energieeffiziente Maßnahmen.
  • Erwerb eines mindestens 10 Jahre alten Objektes
    Für den Erwerb eines entsprechend alten Objektes besteht die Möglichkeit, einen Kredit oder alternativ einen Wohnbauscheck in Anspruch zu nehmen.

Nähere Infos zu den Förderungen in Tirol finden Sie hier.

Vorarlberg

In Vorarlberg werden die Errichtung eines Wohnhauses, der Erwerb einer Eigentumswohnung sowie deren Sanierung gefördert. Es besteht auch die Möglichkeit bestehende Fördermittel zu übernehmen. Darüber hinaus gibt es Beihilfen zur Kreditrückzahlung.

  • Wohnbauförderung
    Die Wohnbauförderung in Vorarlberg unterstützt die Schaffung von Wohnraum nach sozialen, energieeffizienten und ökologischen Gesichtspunkten. Dieses Darlehen  kann mit steigender oder fixer Verzinsung über die Gesamtlaufzeit gewählt werden. Die Höhe des Darlehens setzt sich aus der Basisförderung und den Boni zusammen. Boni, die soziale Aspekte berücksichtigen, sind ebenso wie Boni im Bereich Energie und Ökologie zur Festlegung der Förderhöhe relevant.
  • Bonus für kompakte Eigentumswohnungen und Hausstandsgründung
    Gilt, wenn erstmalig kompakte Eigentumswohnungen mit niedrigen Errichtungskosten zur Hausstandsgründung erworben werden.
    Weiters werden Boni für einbruchhemmende Fenster und Türen, barrierefreies Bauen und für Gemeinschaftsprojekte zwischen öffentlichem und privatem Wohnbau gewährt.
  • Zusatzförderungen von Land und Gemeinden
    Je nach verwendetem Heizsystem können zusätzliche Fördermittel über die Energieförderrichtlinie in Anspruch genommen werden. Bei diesen Fördergeldern handelt es sich um nicht zurückzuzahlende Einmalzuschüsse. Viele Gemeinden Vorarlbergs bieten als zusätzlichen Anreiz Förderungen beim Einsatz von erneuerbarer Energie und für Energiesparmaßnahmen allgemein.

Detaillierte Infos zu allen Förderungen finden Sie hier.

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